Schlussformel

Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen."

Note 4ausreichendBedeutung im Klartext

Eine mehrdeutige Formel. „Im gegenseitigen Einvernehmen" kann eine faire, einvernehmliche Trennung meinen — oder verschleiern, dass der Arbeitgeber auf die Trennung gedrängt hat. Ohne Zusatz (Dank, Bedauern) tendiert die Deutung zum Kritischen.

Bessere Formulierung

Eindeutiger und positiver: „endet auf eigenen Wunsch" — falls die Kündigung tatsächlich vom Mitarbeiter ausging.

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Warum diese Note?

Die Formel sagt bewusst nicht, von wem die Trennung ausging. Sie ist neutral formuliert, wird aber oft als abgemilderte arbeitgeberseitige Trennung gelesen — besonders wenn Dank und Bedauern fehlen.

Arbeitszeugnis entschlüsseln: die Notentabelle

So klingt Trennungsgrund & Ausscheiden auf jeder Notenstufe. Deine Formulierung ist hervorgehoben.

NoteTypische Formulierung
Note 1sehr gutHerr Muster verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern"
Note 2gutHerr Muster verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch"
Note 3befriedigendDas Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von Herrn Muster"
Note 4ausreichendDas Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen"← diese Seite
Note 5mangelhaftDas Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag"

Wo steht dieser Satz im Zeugnis?

Diese Formulierung gehört in die Schlussformel. So liest sie sich im Zusammenhang eines echten Arbeitszeugnisses:

Als Schlusssatz des Zeugnisses erscheint dieser Satz im Zeugnis wörtlich so: „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen.". Eine Stufe höher stünde an derselben Stelle „Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von Herrn Muster" (Note 3, befriedigend) — genau dieser Abstand ist es, den ein Personaler beim Lesen sofort einordnet.

Wie sich diese Notenstufe von den übrigen unterscheidet, erklärt Trennungsformeln und ihre versteckte Bedeutung.

Deine Rechte — und was du konkret tun kannst

Für „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." — eingeordnet als Note 4 (ausreichend) — bedeutet die Rechtslage konkret:

  • Bei „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." gilt der Grundanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis mit mindestens durchschnittlicher, also „befriedigender" Bewertung.
  • Diese Formulierung liegt im mittleren Bereich. Eine durchschnittliche Bewertung darf der Arbeitgeber nur mit konkreter Begründung unterschreiten. Auf dieser Skala wäre „Herr Muster verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern" die stärkste Fassung.
  • Wer eine BESSERE als befriedigende Bewertung verlangt, muss die überdurchschnittliche Leistung selbst darlegen und beweisen (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).

Rechtsgrundlage: Der Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis folgt aus § 109 GewO. Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar formuliert sein und darf keine versteckten Merkmale (Geheimcodes) enthalten, die den Arbeitnehmer unzulässig herabsetzen.

Frist: Eine starre gesetzliche Ausschlussfrist gibt es nicht, ein Korrekturwunsch sollte aber zeitnah geäußert werden — je länger du wartest, desto eher kann der Anspruch verwirken. Zusätzlich können arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Was du auf Basis dieser Einordnung konkret tun kannst, vertieft Arbeitszeugnis anfordern — Recht, Frist und Musterbrief.

Musterformulierung für deine Korrekturbitte

Text markieren, kopieren, [Klammern] ergänzen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meinem Arbeitszeugnis vom [Datum des Zeugnisses] heißt es wörtlich:
„Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen."

Ich bitte Sie, diese Beurteilung durch eine wohlwollendere, in der Zeugnispraxis übliche Formulierung zu ersetzen, zum Beispiel:
„Herr Muster verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern"

Bitte stellen Sie mir das korrigierte Zeugnis bis zum [Datum] zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Dies ist eine allgemeine Information zur Zeugnissprache und Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Verwechslungen

  • „Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von Herrn Muster" und „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." sagen dasselbe aus.

    „Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von Herrn Muster" ist Note 3 (befriedigend), „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." dagegen Note 4 (ausreichend) — eine Stufe darunter.

    Der sprachliche Unterschied wirkt klein, entscheidet in der Zeugnissprache aber über die Notenstufe.

  • „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." ist genauso schwach wie „Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag".

    Nein — „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." trägt Note 4 (ausreichend), „Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag" erst Note 5 (mangelhaft). Dieser Satz steht eine Stufe höher.

    Nach unten trennt dieselbe feine Wortwahl die Stufen — ein weggelassenes Verstärkungswort senkt die Bewertung.

Mehrdeutig — auf den Kontext kommt es an

Diese Formulierung lässt mehr als eine seriöse Deutung zu. Welche zutrifft, zeigt erst das gesamte Zeugnis.

  • 1Wohlwollende Lesart: faire, wirklich einvernehmliche Trennung (z. B. Aufhebungsvertrag zu guten Konditionen).
  • 2Kritische Lesart: verschleierte arbeitgeberseitige Trennung — vor allem, wenn Dank oder Bedauern in der Schlussformel fehlen.

Häufige Fragen

Welche Note bedeutet „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." im Arbeitszeugnis?

Diese Formulierung entspricht der Note 4 (ausreichend). Die Formel sagt bewusst nicht, von wem die Trennung ausging. Sie ist neutral formuliert, wird aber oft als abgemilderte arbeitgeberseitige Trennung gelesen — besonders wenn Dank und Bedauern fehlen.

Wie lautet eine bessere Formulierung?

Eindeutiger und positiver: „endet auf eigenen Wunsch" — falls die Kündigung tatsächlich vom Mitarbeiter ausging.

Worauf kommt es bei „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." genau an?

„Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen." codiert Note 4 (ausreichend). Eine Stufe höher hieße es „Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch von Herrn Muster" (Note 3, befriedigend).

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