Leistungsbeurteilung
„Er war den Belastungen in der Regel gewachsen."
Mangelhafte Belastbarkeit (Note 5). Die Relativierer dieser Skala bilden eine Rangfolge, und „in der Regel" steht darin weit unten. Von oben nach unten gelesen: ohne Einschränkung, „üblich", „im Allgemeinen", „in der Regel", „bemühte sich". Jeder Schritt nach unten macht die eingeräumte Abweichung häufiger und regelmäßiger. „In der Regel" beschreibt bereits ein wiederkehrendes Muster, keine einmalige Ausnahme.
Deutlich stärker: „Er war den Belastungen im Allgemeinen gewachsen" (Note 4) — und ohne jede Einschränkung „auch höchsten Belastungen jederzeit gewachsen" (Note 1). Weil hier eine unterdurchschnittliche Stufe vorliegt, ist der Arbeitgeber in der Begründungspflicht; das verbessert die Ausgangslage für eine Nachfrage deutlich.

Warum diese Note?
Der Unterschied zwischen den mittleren und den unteren Stufen liegt nicht in der Härte der Wörter, sondern in der unterstellten Häufigkeit. „Im Allgemeinen" lässt offen, wie oft etwas nicht klappte; „in der Regel" legt nahe, dass es regelmäßig vorkam. Diese Häufigkeitsleiter ist das eigentliche Bewertungsraster.
Arbeitszeugnis entschlüsseln: die Notentabelle
So klingt Belastbarkeit auf jeder Notenstufe. Deine Formulierung ist hervorgehoben.
| Note | Typische Formulierung |
|---|---|
| Note 1sehr gut | „war auch höchsten Belastungen jederzeit gewachsen" |
| Note 2gut | „war hohen Belastungen stets gewachsen" |
| Note 3befriedigend | „war den üblichen Belastungen gewachsen" |
| Note 4ausreichend | „war den Belastungen im Allgemeinen gewachsen" |
| Note 5mangelhaft | „war den Belastungen in der Regel gewachsen"← diese Seite |
| Note 6ungenügend | „bemühte sich, den Belastungen gerecht zu werden" |
Wo steht dieser Satz im Zeugnis?
Diese Formulierung gehört in die Leistungsbeurteilung. So liest sie sich im Zusammenhang eines echten Arbeitszeugnisses:
„In der Regel" ist eine der deutlicheren Abwertungsformeln der Belastbarkeits-Skala — sie steht meist dort, wo der Arbeitgeber wiederholte, aber nicht dauerhafte Schwächen andeuten will, ohne sie im Detail auszuführen. Für die Wirkung im Bewerbungsverfahren ist das die ungünstigste Kombination: deutlich genug, um aufzufallen, zu unbestimmt, um erklärt zu werden. Wer diesen Satz im eigenen Zeugnis findet, sollte ihn deshalb nicht als Randnotiz behandeln.
Wie sich diese Notenstufe von den übrigen unterscheidet, erklärt wie Steigerungswörter die Zeugnisnote verändern.
Deine Rechte — und was du konkret tun kannst
Ordne den Relativierer in die Häufigkeitsleiter ein. Je regelmäßiger die unterstellte Abweichung, desto tiefer die Stufe.
- Bei „Er war den Belastungen in der Regel gewachsen." liegt die Bewertung im unteren Bereich (Note 5–6) oder es handelt sich um einen versteckten Geheimcode — die Formulierung weicht von der geschuldeten durchschnittlichen Bewertung nach unten ab.
- Diese Formulierung signalisiert wiederkehrende Schwächen unter Druck — ein klar unterdurchschnittliches Urteil. Fällt diese Einschätzung mit deiner eigenen Erfahrung nicht zusammen, ist das ein Ansatzpunkt: Ein Zeugnis muss wohlwollend, aber wahr sein; eine unbelegt schlechte Einzelaussage kannst du sachlich hinterfragen.
- Bei einer unterdurchschnittlichen Note trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit dieser Bewertung (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Er muss im Streitfall konkrete Vorfälle benennen können, die diese Einschränkung rechtfertigen.
Rechtsgrundlage: Der Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis folgt aus § 109 GewO. Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar formuliert sein und darf keine versteckten Merkmale (Geheimcodes) enthalten, die den Arbeitnehmer unzulässig herabsetzen.
Frist: Eine starre gesetzliche Ausschlussfrist gibt es nicht, ein Korrekturwunsch sollte aber zeitnah geäußert werden — je länger du wartest, desto eher kann der Anspruch verwirken. Zusätzlich können arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Was du auf Basis dieser Einordnung konkret tun kannst, vertieft ein schlechtes Zeugnis erkennen und anfechten.
Musterformulierung für deine Korrekturbitte
Text markieren, kopieren, [Klammern] ergänzen:
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Arbeitszeugnis vom [Datum des Zeugnisses] heißt es wörtlich: „Er war den Belastungen in der Regel gewachsen." Ich bitte Sie, diese Beurteilung durch eine wohlwollendere, in der Zeugnispraxis übliche Formulierung zu ersetzen, zum Beispiel: „war auch höchsten Belastungen jederzeit gewachsen" Bitte stellen Sie mir das korrigierte Zeugnis bis zum [Datum] zu. Mit freundlichen Grüßen [Name]
Dies ist eine allgemeine Information zur Zeugnissprache und Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Verwechslungen
✗ „in der Regel" ist milder als „im Allgemeinen".
✓ Es ist die stärkere der beiden Einschränkungen — näher an „meistens, aber eben nicht immer".
Die Personalpraxis stuft „in der Regel" als deutlicheres Warnsignal ein als „im Allgemeinen".
✗ Weil die Aussage überwiegend positiv klingt, ist sie insgesamt positiv.
✓ Entscheidend ist die unterstellte Häufigkeit der Abweichung, nicht der freundliche Klang.
Die Zeugnisskala misst über Relativierer; ihr Ton ist durchgehend höflich, ihre Aussage nicht.
Mehrdeutig — auf den Kontext kommt es an
Diese Formulierung lässt mehr als eine seriöse Deutung zu. Welche zutrifft, zeigt erst das gesamte Zeugnis.
- 1Wörtlich gelesen: eine überwiegend positive Aussage mit gelegentlicher Einschränkung.
- 2Fachlich gelesen: eine unterdurchschnittliche Stufe, die wiederkehrende Schwierigkeiten unterstellt.
FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die meistgestellten Fragen — kurz und verständlich.
Welche Note bedeutet „den Belastungen in der Regel gewachsen"?
Note 5. Der Relativierer unterstellt wiederkehrende Situationen, in denen die Belastung nicht bewältigt wurde — das ist eine unterdurchschnittliche Bewertung.
Wie ist die Rangfolge der Einschränkungswörter?
Von stark nach schwach: ohne Einschränkung, „üblich", „im Allgemeinen", „in der Regel", „bemühte sich". Maßgeblich ist, wie häufig die eingeräumte Abweichung erscheint.
Wer muss diese Einschränkung belegen?
Der Arbeitgeber. Bei unterdurchschnittlichen Bewertungen liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihm (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13) — er muss konkrete Vorfälle benennen können, nicht nur einen allgemeinen Eindruck.
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