Schlussformel

Wir würden ihn jederzeit wieder einstellen."

Note 1sehr gutBedeutung im Klartext

Das ist die stärkste freiwillige Aussage, die ein Arbeitszeugnis enthalten kann — Note 1 (sehr gut). Der Arbeitgeber bindet sich damit an ein Urteil, das über die Bewertung der Vergangenheit hinausgeht: Er würde die Entscheidung für dich erneut treffen. Das Wort „jederzeit" hebt die Aussage zusätzlich über das schlichte „gerne" hinaus.

Bessere Formulierung

Stärker geht es nicht. Ihre volle Wirkung entfaltet die Klausel allerdings erst im vollständigen Schlussabsatz: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit, Zukunftswünsche und dann die Wiedereinstellungszusage. Fehlt eines der ersten drei Elemente, wirkt die Zusage isoliert und verliert an Glaubwürdigkeit.

Mein ganzes Zeugnis prüfen
Wenige Minuten
DSGVO-konform
Übergabe eines Dokumenten-Umschlags über den Schreibtisch

Warum diese Note?

Die Wiedereinstellungsklausel ist rechtlich nicht geschuldet. Genau deshalb wiegt sie so schwer: Ein freiwilliger Zusatz wird von Personalern als bewusstes, nicht erzwungenes Urteil gelesen. Innerhalb der Klausel entscheidet dann die Verbindlichkeit — „jederzeit wieder einstellen" ist uneingeschränkt, „gerne wieder einstellen" eine Stufe darunter, und „eine erneute Zusammenarbeit ist denkbar" ist bereits eine höfliche Zurückhaltung.

Arbeitszeugnis entschlüsseln: die Notentabelle

So klingt Wiedereinstellungsklausel auf jeder Notenstufe. Deine Formulierung ist hervorgehoben.

NoteTypische Formulierung
Note 1sehr gutwir würden ihn jederzeit wieder einstellen"← diese Seite
Note 2gutwir würden ihn gerne wieder einstellen"
Note 3befriedigendeine erneute Zusammenarbeit ist denkbar"
Note 5mangelhaftwir wünschen ihm für seinen weiteren Berufsweg alles Gute"

Wo steht dieser Satz im Zeugnis?

Diese Formulierung gehört in die Schlussformel. So liest sie sich im Zusammenhang eines echten Arbeitszeugnisses:

Der Satz steht ganz am Ende des Zeugnisses, im Schlussabsatz nach Dank und Bedauern und meist unmittelbar vor den Zukunftswünschen. Weil Personaler Zeugnisse häufig von hinten lesen, ist er oft der erste Satz, den sie überhaupt wahrnehmen — und der einzige, der eine echte Handlungsabsicht des früheren Arbeitgebers ausdrückt statt nur eine Bewertung.

Wie sich diese Notenstufe von den übrigen unterscheidet, erklärt wie die Schlussformel dein Zeugnis auf- oder abwertet.

Deine Rechte — und was du konkret tun kannst

Die Klausel selbst ist optimal. Der Prüfpunkt liegt deshalb im Schlussabsatz drumherum:

  • Bei „Wir würden ihn jederzeit wieder einstellen." ist die Bewertung bereits gut bis sehr gut — einen Anspruch auf eine noch bessere Note gibt es hier in aller Regel nicht.
  • Auf die Wiedereinstellungsklausel selbst besteht kein Anspruch — sie ist freiwillig und vom Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis aus § 109 GewO nicht erfasst. Steht sie bereits da, ist nichts einzufordern. Prüfen solltest du stattdessen die übrigen Bausteine des Schlussabsatzes: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche. Fehlen sie neben einer so starken Zusage, entsteht ein Bruch im Ton, den ein geübter Leser bemerkt — und um deren Ergänzung kannst du bitten.
  • Eine Beweislastfrage stellt sich hier nicht, weil du keine Bewertung angreifst. Sie würde erst dann relevant, wenn du im selben Zug eine bessere Leistungsbeurteilung verlangst — dafür müsstest du die überdurchschnittliche Leistung selbst darlegen und beweisen (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13).

Rechtsgrundlage: Der Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis folgt aus § 109 GewO. Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar formuliert sein und darf keine versteckten Merkmale (Geheimcodes) enthalten, die den Arbeitnehmer unzulässig herabsetzen.

Frist: Eine starre gesetzliche Ausschlussfrist gibt es nicht, ein Korrekturwunsch sollte aber zeitnah geäußert werden — je länger du wartest, desto eher kann der Anspruch verwirken. Zusätzlich können arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Was du auf Basis dieser Einordnung konkret tun kannst, vertieft Arbeitszeugnis anfordern — Recht, Frist und Musterbrief.

Häufige Verwechslungen

  • Die Wiedereinstellungsklausel ist ein Pflichtbestandteil jedes Zeugnisses.

    Sie ist freiwillig — genau deshalb wiegt sie so schwer, wenn sie dasteht.

    Ein freiwilliger Zusatz gilt als bewusstes, nicht erzwungenes Urteil des Arbeitgebers.

  • Ohne Wiedereinstellungsklausel ist ein Zeugnis unvollständig.

    Rechtlich nicht. Ihr Fehlen ist aber in ansonsten sehr guten Zeugnissen auffällig und wird mitgelesen.

    Die Signalwirkung entsteht durch den Kontrast zum übrigen Lob, nicht durch eine gesetzliche Pflicht.

  • „Eine erneute Zusammenarbeit ist denkbar" ist eine gleichwertige Variante.

    Das ist eine deutliche Abschwächung — „denkbar" ist keine Zusage, sondern eine Möglichkeit.

    Innerhalb der Klausel entscheidet die Verbindlichkeit der Formulierung über die Notenstufe.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die meistgestellten Fragen — kurz und verständlich.

Wie stark ist „wir würden ihn jederzeit wieder einstellen"?

Es ist die stärkste freiwillige Aussage im Arbeitszeugnis und entspricht Note 1. Der Arbeitgeber bestätigt damit, dass er die Einstellungsentscheidung uneingeschränkt erneut treffen würde.

Habe ich einen Anspruch auf die Wiedereinstellungsklausel?

Nein. Sie ist freiwillig und vom Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis nach § 109 GewO nicht erfasst. Genau diese Freiwilligkeit ist der Grund, warum Personaler ihr so viel Gewicht beimessen.

Was bedeutet „gerne" statt „jederzeit"?

Eine Stufe weniger. „Jederzeit" ist uneingeschränkt, „gerne" bleibt eine Spur zurückhaltender. Deutlich schwächer ist „eine erneute Zusammenarbeit ist denkbar" — das ist keine Zusage mehr, sondern nur eine Möglichkeit.

Noch Fragen? Schreib uns:kontakt@direkt-erledigt.de

Was steckt in deinem ganzen Zeugnis?

Eine Formulierung ist nur ein Baustein. Der ZeugnisChecker entschlüsselt dein komplettes Arbeitszeugnis, erkennt versteckte Codes und zeigt deine Gesamtnote — in wenigen Minuten.

Jetzt Zeugnis prüfen