Leistungsbeurteilung
„Sie verfügt über gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift."
Das entspricht der Note 2 (gut). Zwei Aussagen stecken darin: das Niveau („gute") und der Umfang („in Wort und Schrift", also mündlich und schriftlich). Zur Bestnote fehlt allein die Steigerung auf „verhandlungssicher" — die Stufe, auf der ein Arbeitgeber bestätigt, dass du in der Fremdsprache auch geschäftlich verbindlich auftreten konntest.
Eine Stufe höher stünde „verfügt über verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift". Wirksamer als die Steigerungsform ist oft der Nachweis der Anwendung: „… und korrespondierte eigenständig mit unseren europäischen Partnern." Damit ist belegt, in welchem Rahmen die Sprache tatsächlich getragen hat.

Warum diese Note?
Sprachkenntnisse wirken wie eine reine Tatsachenangabe, folgen aber derselben Skalenlogik wie jede andere Fähigkeit. Die Stufen sind fest belegt: „verhandlungssicher" steht für Note 1, „gute" für Note 2, das blosse „Englischkenntnisse" für die Mittellage und „Grundkenntnisse" für die untere Hälfte. Der Zusatz „in Wort und Schrift" ist dabei kein Füllwort, sondern deckt beide Fertigkeiten ab — fehlt er, ist nur eine davon bescheinigt.
Arbeitszeugnis entschlüsseln: die Notentabelle
So klingt Sprachkenntnisse auf jeder Notenstufe. Deine Formulierung ist hervorgehoben.
| Note | Typische Formulierung |
|---|---|
| Note 1sehr gut | „verfügt über verhandlungssichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift" |
| Note 2gut | „verfügt über gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift"← diese Seite |
| Note 3befriedigend | „verfügt über Englischkenntnisse in Wort und Schrift" |
| Note 4ausreichend | „verfügt über Grundkenntnisse in Englisch" |
| Note 5mangelhaft | „setzte Englisch im Rahmen des Tagesgeschäfts ein" |
Wo steht dieser Satz im Zeugnis?
Diese Formulierung gehört in die Leistungsbeurteilung. So liest sie sich im Zusammenhang eines echten Arbeitszeugnisses:
Sprachkenntnisse stehen üblicherweise am Ende der Leistungsbeurteilung, nach Fachwissen und Arbeitsweise, oft gemeinsam mit EDV-Kenntnissen. Für Bewerbungen in international tätigen Unternehmen ist das eine der ersten Zeilen, auf die ein Personaler springt — und die einzige Stelle im Zeugnis, an der er dein Sprachniveau aus Arbeitgebersicht bestätigt findet.
Wie sich diese Notenstufe von den übrigen unterscheidet, erklärt was in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört.
Deine Rechte — und was du konkret tun kannst
Note 2 liegt über der geschuldeten Durchschnittsbewertung. Zu prüfen ist deshalb vor allem, ob der Satz zu deiner tatsächlichen Tätigkeit passt:
- Bei „Sie verfügt über gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift." ist die Bewertung bereits gut bis sehr gut — einen Anspruch auf eine noch bessere Note gibt es hier in aller Regel nicht.
- Einen Anspruch auf die Stufe „verhandlungssicher" gibt es nicht; die Wohlwollenspflicht aus § 109 GewO ist mit Note 2 erfüllt. Sinnvoll ist die Nachfrage trotzdem, wenn du die Sprache nachweislich in Verhandlungen, Präsentationen oder Vertragsgesprächen eingesetzt hast — dann bildet die aktuelle Formulierung deine Tätigkeit nicht vollständig ab. Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis nach § 109 Abs. 1 GewO umfasst die zutreffende Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit, und dazu gehört auch der reale Einsatzbereich der Fremdsprache.
- Für die Aufstufung auf die Bestnote trägst du die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13). Belegbar wird sie über konkrete Anlässe: geführte Verhandlungen, gehaltene Präsentationen, verantwortete fremdsprachige Korrespondenz — nicht über Zertifikate allein, denn das Zeugnis bewertet die Anwendung im Betrieb.
Rechtsgrundlage: Der Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis folgt aus § 109 GewO. Nach § 109 Abs. 2 GewO muss das Zeugnis klar formuliert sein und darf keine versteckten Merkmale (Geheimcodes) enthalten, die den Arbeitnehmer unzulässig herabsetzen.
Frist: Eine starre gesetzliche Ausschlussfrist gibt es nicht, ein Korrekturwunsch sollte aber zeitnah geäußert werden — je länger du wartest, desto eher kann der Anspruch verwirken. Zusätzlich können arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Was du auf Basis dieser Einordnung konkret tun kannst, vertieft der 7-Punkte-Selbsttest: gutes oder schlechtes Zeugnis.
Häufige Verwechslungen
✗ Sprachkenntnisse im Zeugnis sind eine reine Tatsachenangabe ohne Notenwert.
✓ Sie folgen derselben Skala wie jede andere Fähigkeit: „verhandlungssicher" ist die Spitze, „Grundkenntnisse" die untere Hälfte.
Der Arbeitgeber bewertet das Niveau; jede Stufe hat eine feste Entsprechung in der Notenskala.
✗ „In Wort und Schrift" ist eine blosse Floskel.
✓ Fehlt der Zusatz, ist nur eine der beiden Fertigkeiten bestätigt — das ist eine Abstufung.
Weglassungen sind im Zeugnis Aussagen: Was nicht bescheinigt wird, gilt als nicht bescheinigt.
✗ Ein Sprachzertifikat im Anhang ersetzt eine schwache Formulierung im Zeugnis.
✓ Das Zertifikat belegt das Können, das Zeugnis den betrieblichen Einsatz — Personaler lesen beides getrennt.
Nur der Arbeitgeber kann bestätigen, in welchem Rahmen die Sprache tatsächlich getragen hat.
Verwandte Formulierungen
„Er verfügt über ein gutes Fachwissen, das er sicher einsetzte."
Note 2„Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit."
Note 2„Er verfügte über eine gute Auffassungsgabe und arbeitete sich in neue Aufgaben zügig ein."
Note 2„Er erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit."
FAQ
Häufige Fragen
Antworten auf die meistgestellten Fragen — kurz und verständlich.
Welche Note bedeutet „gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift"?
Note 2 (gut). Das Niveau „gute" liegt eine Stufe unter „verhandlungssicher", und der Zusatz „in Wort und Schrift" bestätigt zusätzlich, dass beide Fertigkeiten abgedeckt sind.
Was bedeutet es, wenn „in Wort und Schrift" fehlt?
Dann ist nur eine der beiden Fertigkeiten bescheinigt. Weglassungen sind im Zeugnis immer Aussagen — ein Personaler liest die Lücke als bewusst gesetzt, gerade bei Stellen mit internationalem Schriftverkehr.
Wie erreiche ich die Stufe „verhandlungssicher"?
Nur mit Belegen: geführte Verhandlungen, gehaltene Präsentationen oder eigenverantwortete fremdsprachige Korrespondenz. Für die Aufstufung trägst du die Darlegungs- und Beweislast (BAG, 18.11.2014 – 9 AZR 584/13); ein Sprachzertifikat allein genügt dafür nicht.
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