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Arbeitszeugnis im Aufhebungsvertrag: Was du vereinbaren kannst

ZeugnisChecker-Team·17. Oktober 2026·7 Min·Rechtsstand 2026
Unterschriftenmappe mit Stift auf einem Schreibtisch neben einem aufgeschlagenen Notizbuch

Gehört das Arbeitszeugnis in den Aufhebungsvertrag?

Ein Arbeitszeugnis kannst du nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne besondere Vereinbarung verlangen, auf Verlangen auch ein qualifiziertes. Im Aufhebungsvertrag lohnt sich eine Regelung trotzdem: Sie legt fest, wann du das Zeugnis bekommst, mit welcher Gesamtbewertung und mit welchem Schluss. Die gesetzliche Grundlage findest du direkt in § 109 GewO.

Der Grund ist praktisch: Nach der Unterschrift ist der Vertrag die Grundlage für alles Weitere. Steht dort nur „Der Arbeitgeber erteilt ein Zeugnis“, bleibt offen, wie es bewertet wird. Eine klare Klausel kann spätere Diskussionen über Wortlaut und Note vermeiden. Allgemeine Informationen zu den Zeugnisarten findest du im Ratgeber zur Zeugnissprache.

Welche Zeugnisklausel ist sinnvoll?

Eine brauchbare Klausel beantwortet möglichst viele der folgenden Fragen schriftlich. Nicht jeder Punkt ist in jedem Vertrag durchsetzbar; er ist aber ein sinnvoller Gesprächspunkt für die Verhandlung.

  • Zeugnisart: Soll es ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis sein? Für Bewerbungen ist meist das qualifizierte Zeugnis gemeint.
  • Gesamtnote: Wird die Leistungsbewertung benannt, etwa „stets zur vollen Zufriedenheit“ oder „stets zur vollsten Zufriedenheit“? Eine bloße Zusage eines „wohlwollenden“ Zeugnisses bleibt unscharf.
  • Zeitpunkt: Bis wann erhältst du das unterschriebene Zeugnis, und in welcher Form (Original auf Firmenpapier)?
  • Beschäftigungszeitraum und Tätigkeiten: Stimmen Eintritts- und Austrittsdatum sowie deine Position?
  • Schlussformel: Sollen Dank, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft enthalten sein? Auf eine solche Formel besteht nach der gängigen Rechtsprechung kein gesetzlicher Anspruch. Deshalb kann eine ausdrückliche Vereinbarung sinnvoll sein.
  • Änderungswünsche: Gibt es einen Weg, Korrekturen zu verlangen, bevor das Zeugnis endgültig ausgestellt ist?

Eine Beispielklausel zur Orientierung: „Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Gesamtbewertung ‚stets zu unserer vollen Zufriedenheit‘. Das Zeugnis enthält eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen.“ Welche Note zu deiner Leistung passt, hängt von deiner tatsächlichen Arbeit ab; die Klausel ist ein Muster, keine Empfehlung für einen bestimmten Fall.

Zeugnisentwurf beilegen: Wer formuliert?

Häufig wird vereinbart, dass das Zeugnis dem Vertrag als Anlage beigefügt wird. So siehst du den Wortlaut, bevor du unterschreibst. Alternativ bietet mancher Arbeitgeber an, dass du einen Entwurf formulierst. Das spart dem Arbeitgeber Aufwand und gibt dir die Möglichkeit, Aufgaben und Erfolge selbst zu benennen. Der Arbeitgeber bleibt dabei der Aussteller: Er muss den Text so unterschreiben, dass er ihn als zutreffend vertreten kann.

Wenn du einen Entwurf schreibst, bleibe bei nachvollziehbaren Tatsachen: Aufgaben, Projekte, Verantwortungsbereiche. Übertriebene Eigenlobformeln fallen Lesern auf und schwächen die Glaubwürdigkeit. Ein Entwurf aus Arbeitgebersicht sollte dagegen auf Auslassungen und mehrdeutige Sätze geprüft werden. Wie du Einschränkungen im Text erkennst, erklärt der Ratgeber zum Arbeitszeugnis nach einer Kündigung.

Worauf du vor der Unterschrift achtest

Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis in der Regel verbindlich. Prüfe deshalb zuerst die Teile, die das Zeugnis betreffen:

  1. Ausgleichs- und Erledigungsklauseln: Eine allgemeine Abgeltungsklausel („alle Ansprüche sind abgegolten“) erfasst den Zeugnisanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Zweifel nicht. Eine ausdrückliche Zeugnisregelung vermeidet trotzdem Streit darüber, was genau erledigt sein soll.
  2. Verhältnis von Note und Anlage: Stimmen Klausel und beigefügter Entwurf überein? Widersprüche zwischen beiden führen später zu Streit.
  3. Zwischenzeugnis: Steht das Ausscheiden fest, kann ein Zwischenzeugnis für laufende Bewerbungen nützlich sein. Der Ratgeber zum Zwischenzeugnis anfordern erklärt die Unterschiede.
  4. Zeit zum Prüfen: Nimm dir ausreichend Zeit, den Vertragsentwurf samt Zeugnis zu lesen, und frage bei Unklarheiten nach, bevor du unterschreibst.

Fragen zu Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und den übrigen Vertragsfolgen sind nicht Gegenstand dieses Ratgebers. Zur Abfindung findest du Hintergründe beim Abfindungsassistenten; für die Folgen beim Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit die zuständige Stelle. Bei komplexen Verträgen kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein.

Welche Formulierungen im Zeugnis kritisch sein können

Auch wenn im Vertrag eine gute Note vereinbart ist, lohnt der Blick auf den Text. Einzelne Sätze können das Gesamturteil schwächen. Die Beispiele sind eine Lesehilfe, keine verbindliche Benotung ähnlich klingender Sätze.

Beispiel-FormulierungÜbliche BedeutungWorauf du achten solltest
„Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“Gebräuchliche Gesamtformel für sehr gut, Note 1.Passt das zur vereinbarten Note im Vertrag?
„Sie erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“Wird üblicherweise als gut, Note 2, gelesen.„Stets“ bezieht die Bewertung auf den gesamten Zeitraum.
„Sie erledigte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“Gebräuchliche Einordnung als befriedigend, Note 3.Ohne „stets“ liest sich die Aussage schwächer.
„Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch.“Sachliche Angabe zum Ausscheiden.Ist der Hinweis mit der Vereinbarung im Aufhebungsvertrag vereinbar?
„Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die Zusammenarbeit.“Übliche positive Schlussformel.Fehlt sie, fällt das bei Lesern oft auf, ist aber allein keine feste Note.

Eine ausführliche Einordnung der Notenstufen bietet der Ratgeber zu Arbeitszeugnis-Noten.

Dein Zeugnis mit dem ZeugnisChecker prüfen

Liegt ein Zeugnisentwurf vor, lohnt sich ein Abgleich vor der Unterschrift: Stimmen Zeitraum, Position und Tätigkeiten? Entspricht die Gesamtbewertung der Klausel? Für eine zusätzliche sprachliche Orientierung kannst du dein Arbeitszeugnis mit dem ZeugnisChecker analysieren. Namen und Kontaktdaten vor dem Teilen entfernen, Datenschutzhinweise des Angebots beachten. Die Analyse kann bei der Einordnung von Formulierungen und möglichen Unstimmigkeiten helfen. Sie kennt deine tatsächliche Arbeitssituation nicht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Weitere Hinweise findest du auf der Seite Zeugnis prüfen.

FAQ

Häufige Fragen zum Zeugnis im Aufhebungsvertrag

Muss die Zeugnisklausel im Aufhebungsvertrag stehen?

Nein. Den Anspruch auf ein Zeugnis aus § 109 GewO hast du unabhängig von einer Klausel. Eine Klausel ist aber ein praktischer Weg, Zeitpunkt, Gesamtnote und Schlussformel schriftlich festzuhalten.

Kann ich im Aufhebungsvertrag eine bestimmte Note verlangen?

Du kannst die Note verhandeln und vereinbaren lassen. Ob der Arbeitgeber darauf eingeht, ist Verhandlungssache. Die vereinbarte Note sollte zu deiner tatsächlichen Leistung passen und im Vertrag oder in einer Anlage ausdrücklich genannt sein.

Was ist besser: Zeugnisentwurf als Anlage oder nur eine Klausel?

Der beigefügte Entwurf macht den Wortlaut für beide Seiten sichtbar und vermeidet Überraschungen. Eine reine Klausel ist knapper, lässt aber mehr Spielraum für spätere Abweichungen. Der ZeugnisChecker kann Formulierungen einordnen, ist aber keine Zusage für eine Änderung oder eine bestimmte Bewertung.

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